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Lebensverhältnisse in der Preußischen Armee
Alt-Preußische Armee
In den Zeiten des Dreißigjährigen Krieges hatten die Landsknechte Anspruch auf Sold und die Beute bei Erstürmung und Plünderung einer eroberten Stadt; einen weiteren Anspruch auf Versorgung gab es nicht, ein einheitliches Rechts- und Bestrafungs-System gab es ebenfalls nicht. Zur Sommerzeit verblieben die Truppen in temporären Lagern, in den Wintermonaten wurden sie einquartiert. Mit der Einführung des stehenden Heeres änderte sich dieses aber. Nun hatten die Bürger einer Stadt den Soldaten eine zur Straße gelegene Stube zur Verfügung zu stellen und erhielten als Ausgleich dafür für einen verheirateten 14 und für einen unverheirateten Soldaten 10 Groschen im Monat. Die Kavallerie-Regimenter lagen zunächst in Dörfern, wurden aber zur besseren Kontrolle der Disziplin, gerade der ländlichen Bevölkerung gegenüber, auch in der Stadt einquartiert. Nur in den Festungs-Städten Magdeburg und Kolberg lagen die Mannschaften schon vor dem 7jährigen Krieg in eigenen Baracken. Kurz nach dem 7jährigen Krieg wurde in Berlin die erste Kavallerie-Kaserne erbaut, der bald weitere folgten. Diese sollten in erster Linie verheiratete Soldaten und ihre Familien aufnehmen. Die erste Infanterie-Kaserne wurde 1767 in Prenzlau erbaut und war für 240 Mann konzipiert; weitere Kasernen folgten in Berlin, Spandau, Nauen, Neuruppin, Frankfurt/Oder und Königsberg. Alle diese Kasernen waren für 240 Mann gedacht, reichten aber bei weitem nicht aus, um alle Soldaten und ihre Familien unterzubringen. Festung Magdeburg
In den Kasernen teilten sich ein verheirateter Soldat mit Frau und Kindern und zwei ledigen Soldaten eine Stube. Die Reinigung der Stube oblag der Frau des verheirateten Soldaten, die dafür von jedem Soldaten 6 Groschen im Monat bekam. Diese beengten Wohnverhältnisse führten oft zu Konflikten und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Soldaten durften in der damaligen Zeit oft nur dann heiraten, wenn das Verhältnis zu unverheirateten Soldaten 1/3 nicht überstieg, aber gerade bei angeworbenen Ausländern wurde eine Heirat gerne gesehen, weil sie die Gefahr des Desertieren verringerte.
Ein einfacher Fuß-Soldat in der Alt-Preußischen Armee verdiente nach Abzug von Brot- und Kleidungskosten etwa einen Taler und acht Groschen im Monat (eine Mahlzeit mit Getränk kostete in dieser Zeit etwa 2 Groschen; ein Taler bestand aus 24 Groschen). Das Quartier des Soldaten war dagegen frei und er erhielt täglich 1,5 Pfund Kommiß-Brot. Dem Soldaten war es erlaubt, und es war auch bitter nötig, nebenbei noch arbeiten zu gehen. Während eines Feldzuges versorgte sich der Soldat von seinem Gehalt und den Zulagen, die er bekam – 2 Pfund Brot täglich und 2 Pfund Fleisch wöchentlich. Ein Offizier musste mit
dem niedrigen Gehalt von 9 bis 13 Talern auskommen, von dem er das
aufwändige Leben, welches von einem Offizier erwartet wurde,
finanzieren musste, so dass ein Offiziers-Posten anfangs erst einmal
ein Verlust-Geschäft war. Erst mit dem Kapitäns-Rang (Befehlshaber
einer Kompanie), den man ungefähr nach 15 Dienst-Jahren erhielt,
konnte der Offizier reichlich verdienen, denn dem Kommandanten einer
Kompanie unterlag auch die Wirtschaft-Führung der Kompanie. Den
Überschuss, den er im Laufe eines Jahres erwirtschaftete, konnte er
nämlich für sich beanspruchen und das konnte enorm viel Geld sein;
der eigentliche Sold eines Kapitäns lag nur bei kargen 30 Talern im
Monat. Kanone des 17. Jahrhundert
In der damaligen Zeit
wurde ausschließlich in der Linie gekämpft, so dass die Ausbildung
der Soldaten nur ein Ziel hatte: den Soldaten zum willenlosen
Befehlsempfänger zu machen, der immer und überall funktionierte.
Während der 1,5 Jahre dauernden Ausbildung und während des
zweimonatigen jährlichen Militär-Dienstes mussten täglich bis zu 5
Stunden dauernde Drill- und Exerzier-Übungen auf den
Exerzier-Plätzen absolviert werden, anschließend wurde die
Ausrüstung geputzt und gereinigt. Dienstantritt war bereits um 5.30
Uhr, so dass zur Mittagszeit schon Dienstschluss war. Bis 1812 gab es
beim Exerzieren noch die Prügelstrafe, die aber nur ohne Blutfließen
ausgeübt werden durfte. Gewalt in den Regimentern gehörte zum
Charakter der damaligen Zeit und nicht selten endete ein damals
üblicher „Spießrutenlauf", je nach Anzahl der Durchläufe (bis
zu 30 Mal, schon einmal mit dem Tod. In der Preußischen Armee wurde
aber darauf geachtet, dass Bestrafungen nicht willkürlich, sondern
nach einzuhaltenden Rechtsgrundsätzen geschahen. Spiessrutenlauf
1714 wurde ein Beurlaubungs-System eingeführt, welches dafür sorgte, dass die Soldaten nach ihrer 18monatigen Ausbildung 2 Monate Militärdienst leisteten und danach für 10 Monate beurlaubt wurden; ausgenommen hiervon waren die geworbenen Ausländer (1740: 1/3-Anteil am Heer), die als Wach- und Ausbildungsposten das ganze Jahr hindurch ihren Dienst in der Garnison versahen. Die Beurlaubten mussten in ihrem Urlaub immer mindestens ein militärisches Kleidungsstück, meist die Stiefeletten, tragen, damit sie äußerlich gekennzeichnet waren und so auch Schutz vor der Willkür des Gutsherrn hatten, denn sie unterstanden ausschließlich der Militärgerichtsbarkeit. Der Dienst in der Armee
dauerte theoretisch ein Leben lang; in der Praxis diente die Mehrheit
der Soldaten 10 bis 15 Jahre lang. Erst ab 1787 gab es offizielle
Richtlinien, nach denen ein Kavallerist 12 und ein Infanterist 10
Jahre zu dienen hat und danach zu entlassen ist. Dragoner 1900
Gut ausgebildete und kriegserfahrene Soldaten hatten für die Führung der Preußischen Armee einen hohen Stellenwert und wurden so lange wie möglich in der Truppe gehalten. Veteranen, die nicht mehr in der Lage waren, einen Posten zu besetzen, erhielten eine monatliche Unterhalts-Beihilfe von 1 Taler aus der Invalidenkasse. Nach dem Ende des Zweiten Schlesischen Krieges gab Friedrich II. die Anweisung zum Bau von Invalidenhäusern in Berlin, Stolp und Carlshafen für ausgediente, kriegsinvalide Soldaten. Am 15.11.1748 wurde das Invalidenhaus in Berlin eröffnet, in dem Plätze für 631 Personen, davon 13 Offiziere und 126 Frauen, vorgesehen waren. Es sollte den kriegsgeschädigten Soldaten ein Unterkommen, Verpflegung, Kleidung und ärztliche Hilfe kostenlos zur Verfügung stellen. Die Invalidenhäuser waren aber weiterhin militärisch geprägt, so dass die Invaliden Wachdienste zu leisten hatten und Uniformen tragen mussten. Die dienstuntauglichen
Offiziere erhielten Gouverneurs- oder Kommandanten-Posten in den
Festungen. Waren keine Plätze mehr frei, zahlte der König den
Generälen eine einmalige Pension von 1000 bis 2000 Talern,
Stabsoffiziere bekamen einige hundert Taler, Kapitänen und
Leutnanten weit weniger, wobei ein Anspruch nichts bestand, man war
auf die Gnade des Königs angewiesen. Das Königliche Invalidenhaus
Zur Linderung der Not
der häufig mittellosen Witwen mit unzähligen Kindern ließ
Friedrich II. Offiziere die Patenschaft über die Kinder annehmen
oder stellte die Söhne bei entsprechendem Alter vorrangig in die
Armee ein. Friedrich Wilhelm I. stiftete 1724 das Militärwaisenhaus,
welches er eigentlich für seine Leib-Garde, die langen Kerls,
gedacht hatte. Später diente es auch der Versorgung der Kinder
anderer Soldaten, so dass es 1742 erweitert und 1771 durch einen
Neubau ersetzt werden musste. Im Jahre 1758 beherbergte das
Waisenhaus 2000 Kinder.
Neu-Preußische Armee
Das Einkommen der Unteroffiziere und der Mannschaften bestand um 1900 aus der Löhnung, Brotgeld, Beköstigungsgeld, Bekleidung und Wohnung mit Heizung, Licht, usw.. In besonderen Fällen wurde hierzu eine Entschädigung gezahlt. Dazu kamen kostenlose ärztliche Versorgung und Arzneien; bei verheirateten Unteroffizieren bekamen auch die Frau und die Kinder eine kostenlose ärztliche Versorgung und Medikamente. Ein Leutnant konnte von seinem Gehalt nicht leben, also musste er von seiner Familie bezuschusst werden. So erfolgte schon im Vorfeld eine soziale Auswahl, da nur die Leutnante blieben, die es sich leisten konnten, d.h., auch reiche Familien hatten. Normalerweise dauerte es bis zur Beförderung zum Hauptmann etwa 10 Jahre, weitere 15 Jahre bis zum Major. Heiratswillige mussten sich vom Vorgesetzten eine Heirats-Erlaubnis einholen. Für die Ehe wurde ein Jahresgehalt von 4000 Talern vorausgesetzt, was erst ab Hauptmann möglich war; ansonsten musste die Braut Geld mit in die Ehe bringen.
Wehrpflichtig war in
Preußen jeder zwischen dem 17. und dem vollendeten 45. Lebensjahr
und könnte jederzeit zum Dienst im Heer oder der Marine herangezogen
werden. Die Dienstpflicht gliederte sich in die aktive
Dienst-Pflicht, die Reserve-Pflicht, die Landwehr-Pflicht und die
Ersatz-Reserve-Pflicht. Wer keiner dieser Kategorien angehörte,
gehörte zum Landsturm. Jedes Armee-Korps hatte seinen eigenen
Ersatz-Bezirk, in dem sie ihre Wehrpflichtigen zogen, mit Ausnahme
der Garde und der Marine. Die Garde konnte sich die besten Leute aus
ganz Preußen heranziehen, die Marine aus dem ganzen Reich. Der
Wehrdienst begann im Oktober eines jeden Jahres, man konnte sich
freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem Dienst melden. Der
Dienst konnte auch freiwillig verlängert werden; diese Soldaten
hießen dann Kapitulanten, aus ihnen wurden bevorzugt die
Unteroffiziere rekrutiert. König Wilhelm II. bei einer Parade mit der 1. Garde 1907
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